Mit einer digitalen Stempeluhr eine exakte Erfassung der Arbeit etablieren. Einfach, komfortabel und zuverlässig.
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Das Team von novotec begleitet uns als Unternehmen seit mehr als 10 Jahren- beständig, kompetent, umfänglich. Ich habe immer das Gefühl, dort fair und zielorientiert beraten zu werden. Sehr responsive und absolut verlässlich. Ich glaube, wir machen noch mindestens 10 weitere Jahre gemeinsam. Kann diesen „Kümmerern“ nur jedem wärmsten ans Herz legen.
Ulrich Schnoor
Liquid CONcept GmbH
Für die Datenerhebung im öffentlichen Dienst und für Beamte und Beamtinnen ist eine hohe Flexibilität und Präzision erforderlich.
Die Zeiterfassung in der Verwaltung von Städten und Kommunen, Ämtern und Behörden oder umliegenden Gemeinden und Versorgungsdiensten gestaltet sich oft kompliziert. Auch für Arbeitnehmer stellt dies unabhängig von der Größe des Betriebes eine Aufgabe dar.
In dieser Komplexität braucht es Lösungen, die flexibel eingesetzt werden können.
Das Erfassungssystem – wahlweise stempeln am Terminal, am PC oder mit der App auf dem Smartphone – lässt sich in allen Bereichen einsetzen:
timeCard wird auch dem Wunsch gerecht, die Urlaubsplanung direkt dort zu erfassen, wo gearbeitet wird. Der digitale Urlaubsantrag wird auf Überschneidungen überprüft und vom Vorgesetzten genehmigt oder abgelehnt.
Mithilfe des Zeiterfassungssystems digitalisieren Sie als Arbeitgeber Ihre Prozesse in der Personaleinsatzplanung. Damit haben öffentliche Einrichtungen die digital gestempelten Arbeitszeiten und Anwesenheiten immer im Blick. Für eine effektive Zeitwirtschaft unerlässlich.
Die umfangreichen Möglichkeiten der Software werden auch Sie überzeugen. Es lassen sich sämtliche Modelle und Regelungen abbilden. Sie legen fest, in welchen Zeiten gestempelt werden kann (Gleitzeit / Kernarbeitszeit). Ein flexibles Rollenmanagement legt fest, wer Stunden nachbuchen darf, wer Urlaubsanträge genehmigt oder ablehnt (dreistufiges Verfahren).
Das System unterstützt Sie bei der Einhaltung der Arbeitszeitverordnung. Mit der timeCard Software erfüllen Sie die Anforderungen nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD) und dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Export an das Lohn- und Gehaltsbüro und vieles mehr ist ebenfalls enthalten. Natürlich DSGVO konform.
Mitarbeiter können direkt am PC – auch im Homeoffice – ihren Arbeitsbeginn, Pausen und Gehen erfassen. Die Zeiten werden auf die Minute im System gebucht.
Mobile Teams der öffentlichen Versorgung, wie zum Beispiel im Außendienst, buchen ihre Zeit bequem mit der App auf dem Smartphone – jederzeit und überall.
Für Mitarbeiter, die weder am PC arbeiten noch ein Smartphone nicht komfortabel erscheint, gibt es die Möglichkeit, sich an einem Terminal zu stempeln. Die digitale Stechuhr wird mit einem Chip oder einer Karte ausgelöst. So können problemlos Beschäftigungszeit, Pausen und sogar der Urlaub digital erfasst werden.
Das Zeiterfassungssystem lässt sich durch eine Zugangskontrolle erweitern. Der Zutritt in die Büroräume oder dem kommunalen Gelände wird nur in den dafür vereinbarten Zeiten möglich.
Mit timeCard reduzieren wir für Sie den Aufwand für Überprüfungen. Dienstzeiten, Überstunden und Gleitzeiten sind immer aktuell. Sie behalten den Überblick über An- und Abwesenheiten. Betrug und unbefugte Änderungen sind ausgeschlossen.
Die Urlaubsplanung mit Überprüfung von Überschneidungen in den Abteilungen, Genehmigung durch den Vorgesetzten und der Nachweis erfolgt direkt in der Software. Ein dreistufiger Workflow sorgt für eine transparente und schnelle Abwicklung. In den Daten bilden Sie verschiedene Modelle ab (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Auszubildende und jede erdenkliche Wochenarbeitszeit).
Ergänzen Sie Ihre Zeiterfassung um timeCard AU und rufen automatisiert die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter bei den zuständigen Krankenkassen ab.
Nein, die Übermittlung der Krankmeldung an den Arbeitgeber erfolgt bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss explizit beantragen, dass er eine Kopie der eAU erhält.
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin erhält von der Arztpraxis in der Regel eine Zusammenfassung der eAU-Daten, z.B. den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. Es liegt dann in der Verantwortung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren und gegebenenfalls eine Kopie der eAU zur Verfügung zu stellen.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird dem Arbeitgeber in der Regel auf elektronischem Wege übermittelt. Der Arbeitgeber kann die eAU direkt von der Krankenkasse des Arbeitnehmers erhalten oder über einen von der Krankenkasse beauftragten Dienstleister.
Die Übermittlung erfolgt über das maschinelle Meldeverfahren (Meldewesen) der Krankenkassen an die Arbeitgeber, das auch für die Übermittlung anderer Sozialversicherungsdaten wie z.B. die Anmeldung eines neuen Mitarbeiters oder die Abmeldung eines ausscheidenden Mitarbeiters genutzt wird.
Der Arbeitgeber kann die eAU dann in elektronischer Form speichern und in seinem Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramm verarbeiten. Es ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitgeber die eAU nur für die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufbewahren darf und danach vernichten muss.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Arbeitgeber nur die für die Entgeltfortzahlung relevanten Daten der eAU erhält, wie z.B. den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. Weitere medizinische Details werden dem Arbeitgeber nicht übermittelt und unterliegen dem Schutz der ärztlichen Schweigepflicht.
Sie können die digitale Krankschreibung auf verschiedene Weise abrufen, je nachdem welches System Sie nutzen. Hier sind einige mögliche Optionen:
Elektronische Postfächer: Viele Krankenkassen bieten elektronische Postfächer an, in denen Sie als Arbeitgeber die eAU und andere Dokumente abrufen können. Sie müssen sich dafür mit Ihren Zugangsdaten bei der Krankenkasse anmelden und die eAU wird Ihnen dann elektronisch zugestellt.
Arbeitgeberportale: Einige Krankenkassen stellen auch sogenannte Arbeitgeberportale zur Verfügung, über die Sie als Arbeitgeber online auf verschiedene Informationen und Dokumente zugreifen können, darunter auch die eAU.
Zeiterfassungssoftware:Wenn Sie eine Software zur Zeiterfassung verwenden und die AU-Bescheinigungen Ihrer Mitarbeiter automatisch erfassen möchten, können Sie die eAUs darüber abrufen.
Beauftragung eines Dienstleisters: Wenn Sie einen Dienstleister beauftragt haben, der die Abrechnung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge übernimmt, kann dieser die eAU für Sie abrufen und Ihnen zur Verfügung stellen.
Bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erfolgt die Übermittlung durch den Arzt direkt an die Krankenkasse über ein entsprechendes System. Der Arbeitgeber erhält dabei nur die für die Entgeltfortzahlung relevanten Daten der eAU, wie den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. Weitere medizinische Details werden dem Arbeitgeber nicht übermittelt und unterliegen dem Schutz der ärztlichen Schweigepflicht.
Bei der digitalen AU-Bescheinigung erfolgt die Übermittlung der Krankmeldung automatisch und digital direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse. Der Patient erhält in diesem Fall nur eine digitale Kopie der eAU. Die Übermittlung der eAU an den Arbeitgeber ist optional und muss von diesem ausdrücklich beantragt werden.
Das ist eine Möglichkeit, um Behördengänge online und ohne Medienbruch abzuwickeln. Mit der neuen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) können gesetzlich Versicherte ihre Krankmeldung bequem von zu Hause aus online an ihre Kranken-Kasse übermitteln. Die genannte Signatur bietet dabei eine zusätzliche Sicherheitsfunktion, da sie eine zweifelsfreie Identifizierung des Antragstellers gewährleistet und somit Manipulationen oder Missbrauch verhindert. Durch die Verwendung wird die Übermittlung der eAU noch schneller und unkomplizierter.
Der elektronische Heilberufsausweis, auch eHBA genannt, ist ein neues digitales Instrument im Gesundheitswesen. Er ermöglicht es Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Angehörigen der Gesundheitsberufe, sich sicher im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA) auszuweisen. Der elektronische Heilberufsausweis ist eine Art elektronischer Ausweis, der den physischen Ausweis ersetzt und in Kombination mit der elektronischen Gesundheitskarte verwendet wird. Mit dem E-Heilberufsausweis können Ärzte und andere medizinische Fachkräfte ihre Identität online nachweisen und damit auf vertrauliche medizinische Daten zugreifen. Der elektronische Heilberufsausweis ist ein wichtiger Baustein der elektronischen Gesundheitsversorgung und ein zentraler Bestandteil der elektronischen AU (eAU).
Die Abkürzung „KBV“ steht für „Kassenärztliche Bundesvereinigung“ und ist im Zusammenhang mit der eAU von Bedeutung. Die Bundesvereinigung hat gemeinsam mit den Krankenkassen die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) eingeführt, um den Prozess der AU für Ärzte und Patienten zu vereinfachen. Die Vereinigung ist für die Umsetzung und Einführung der eAU zuständig und hat eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Implementierung der erforderlichen IT-Systeme und technischen Standards für die eAU.
Wir – die IT-Kümmerer.
»Unser Anspruch ist es, dafür zu sorgen, dass bei all unseren Kunden die erforderlichen Daten im richtigen Moment verfügbar sind und sie ihrem Kerngeschäft nachgehen können. Das Versprechen gebe ich Ihnen.«
Martin Osterhof, Gründer und Geschäftsführer der novotec GmbH
»Unser Anspruch ist es, dafür zu sorgen, dass bei all unseren Kunden die erforderlichen Daten im richtigen Moment verfügbar sind und sie ihrem Kerngeschäft nachgehen können. Das Versprechen gebe ich Ihnen.«
Martin Osterhof
Gründer und Geschäftsführer der novotec GmbH
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Ulrich Schnoor
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Ulrich Schnoor
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